Kosten und Förderungen

Die Kosten für die PersonenbetreuerInnen und die Agentur setzen sich aus verschiedenen Posten zusammen, die wie folgt beschrieben werden:

  • Tagsatz excl. Sozialversicherung: ab € 80,00 pro Tag
    Diese Kosten sind abhängig von der Pflegestufe und dem Pflegeaufwand.
  • Fahrtkosten: Diese werden zusätzlich berechnet und sind nach Turnusende direkt mit der PersonenbetreuerIn abzurechnen.
  • Haushaltsgeld: Für Einkäufe oder Ausgaben im Haushalt wird den PersonenbetreuerInnen ein Haushaltsgeld zur Verfügung gestellt, das exakt mittels Haushaltsbuch abgerechnet wird.

Kosten für die Agentur:

  • Einmalige Gebühr: Diese Gebühr wird für den Aufnahmeprozess und die Vermittlungsarbeit erhoben.
  • Monatlicher Beitrag: Dieser Beitrag dient der Koordination der Betreuungsleistung und der Qualitätssicherung.

Es handelt sich hierbei lediglich um eine allgemeine Übersicht. Aufgrund der vielfältigen Möglichkeiten bitten wir Sie, uns für ein maßgeschneidertes Angebot zu kontaktieren.

Wir unterstützen Sie bei bürokratischen Angelegenheiten, wie der Abwicklung von Fördermitteln, Behördenwegen und weiteren administrativen Prozessen.

Förderungen

Die Förderbetrag bei der Beschäftigung von zwei selbstständig tätigen Betreuungspersonen beträgt maximal 800 Euro pro Monat. Diese Förderung ist an die Bestimmungen des Hausbetreuungsgesetzes gebunden, was bedeutet, dass die Betreuung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben für die häusliche Pflege und Betreuung erfolgen muss.

Die Höhe des Pflegegeldes ist abhängig von der Pflegestufe der betroffenen Person. In Österreich werden Pflegegeldbeträge in verschiedenen Stufen festgelegt, die sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit richten. Je höher die Pflegestufe, desto mehr Pflegegeld wird gewährt. Das Pflegegeld ist dazu gedacht, die Kosten für die Pflege und Betreuung zu decken, jedoch sind zusätzliche Ausgaben wie für Betreuungspersonal oder bestimmte Dienstleistungen ebenfalls möglich und können durch Förderungen oder Zuschüsse unterstützt werden.